Leider hat die Belästigung am Arbeitsplatz im Laufe der Zeit zugenommen, selbst nachdem die Regierung einige strenge Maßnahmen ergriffen hat, um dagegen vorzugehen. Ein solcher Vorfall ereignete sich im Büro der pakistanischen Regulierungsbehörde für elektronische Medien (PEMRA). Folglich erließ die Bundesombudsperson für den Schutz vor Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz, Kashmala Tariq, Anordnungen zur Entlassung des GD HR PEMRA, Haji Adam, aus dem Dienst, nachdem er angeklagt worden war, eine weibliche Untergebene sexuell belästigt zu haben.
Bundesbehörde entlässt DG PEMRA wegen Belästigung einer weiblichen Untergebenen
Die Ombudsperson hat auch Haji Adam zur Zahlung einer Geldstrafe von Rs verurteilt. 2 Million als Regelung zum Opfer. Darüber hinaus hat die Ombudsperson auch die Anordnungen zur Degradierung des damaligen Sprechers der PEMRA, Fakhruddin Mughal, freigegeben, da letzterer auch daran beteiligt war, Haji Adam dabei zu helfen, das Opfer zu erreichen. Die Ombudsperson hat auch Fakhruddin Mughal angewiesen, eine Geldstrafe von Rs. 500.000 als Ausgleich zum Opfer.
Das Urteil wurde gemäß dem Gesetz zum Schutz vor Belästigung von Frauen am Arbeitsplatz von 2010 verkündet, nachdem beide PEMRA-Beamten nicht beweisen konnten, dass das Opfer sie zu Unrecht beschuldigt hatte. Abgesehen davon hat die Ombudsperson einen Brief an den Vorsitzenden von PEMRA geschrieben, in jedem Raum der PEMRA-Zentrale Überwachungskameras aufzustellen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Die Ombudsperson bat den Vorsitzenden auch, einen Anti-Belästigungsausschuss zu bilden, um solche Angelegenheiten zu untersuchen.
Darüber hinaus soll die damalige DG HR PEMRA den Angaben zufolge bereits im November 2019 eine weibliche Untergebene in der PEMRA-Zentrale in Islamabad sexuell belästigt haben. Der Direktor habe versucht, seine Autorität zu missbrauchen, indem er die Mitarbeiterin zu sexuellen Gefälligkeiten gezwungen habe. Sein Verhalten wurde ihr gegenüber jedoch feindselig, nachdem sie sich geweigert hatte, seine lustvollen Wünsche zu erfüllen.
Daraufhin bewies die Mitarbeiterin Mut und reichte im Januar 2020 bei der Bundesanwaltschaft Beschwerde gegen den Vorfall ein, deren Urteil heute ergangen ist.
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