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Facebook wirbt mit einem neuen Music Revenue Sharing um Musikschaffende

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Facebook wirbt mit einem neuen Music Revenue Sharing um Musikschaffende

Ein neues Umsatzbeteiligungsprogramm von Meta ermöglicht dies jetzt Facebook Videokünstler können mit Videos, die lizenzierte Musik enthalten, Geld verdienen.

Am Montag kündigte Meta in einem Blogbeitrag die Einführung von Music Revenue Sharing an, einem neuen Programm, mit dem YouTuber Geld mit Videos verdienen können, die „lizenzierte Musik von beliebten Künstlern“ enthalten.

Meta/Facebook

Im Wesentlichen bedeutet das neue Programm, dass Videokünstler weitermachen Facebook sind nun berechtigt, einen Teil der „In-Stream-Werbeeinnahmen“ mit den von ihnen erstellten Videos zu erzielen, ihnen aber auch lizenzierte Musik hinzuzufügen. In der Vergangenheit, Facebook Den Erstellern war es gestattet, lizenzierte Musik in ihren Videos zu verwenden, sie konnten dann aber kein Geld mit diesen Videos verdienen. Mit dem heutigen Start des Music Revenue Sharing-Programms können Urheber nun genau das tun und eine Umsatzbeteiligung von 20 % verdienen. Ein Teil der Einnahmen geht auch an die Musikrechteinhaber und Meta. Und in Bezug auf „populäre Musik“ nannte Meta in der Ankündigung ihres Blogbeitrags einige Mainstream-Künstler als Beispiele, darunter Post Malone und Tove Lo.

Es gibt jedoch Zulassungsvoraussetzungen und Regeln für die Teilnahme an diesem Programm:

  • Die Videos müssen mindestens 60 Sekunden lang sein und dürfen keine Reels sein.
  • Teilnahmeberechtigte Videos müssen außerdem auf einem veröffentlicht werden Facebook Buchseite.
  • Schöpfer müssen einen Song auswählen Facebook’s lizenzierte Musikbibliothek. Auf diese Bibliothek kann in Creator Studio zugegriffen werden.
  • Der von Ihnen ausgewählte Song darf nicht im Mittelpunkt des Videos stehen. In der Ankündigung von Meta heißt es, dass das Video eine „visuelle Komponente“ haben muss.

Damit Urheber zur Teilnahme am Music Revenue Sharing-Programm berechtigt sind, müssen Facebook Von den Erstellern wird erwartet, dass sie die Berechtigungsvoraussetzungen für In-Stream-Anzeigen und die Monetarisierungsstandards erfüllen. Auch Inhalte von Erstellern unterliegen weiterhin der Regelung FacebookRichtlinien und „Musikrichtlinien“.

Das Music Revenue Sharing-Programm beginnt heute mit der weltweiten Einführung, richtet sich jedoch speziell an In-Stream-berechtigte Urheber. Derzeit beginnt die Monetarisierung berechtigter Inhalte über In-Stream-Anzeigen in den USA. Es wird erwartet, dass die Monetarisierung von Inhalten in diesem Programm in den kommenden Monaten weltweit ausgeweitet wird.

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