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Rechnungsbestätigung bei Vodafone, Mobilcom-Debitel & Klarmobil

Obwohl keine Leistung erbracht wurde Bezahlung: Tausende Mobilfunkkunden in Deutschland wurden zur Bezahlung aufgefordert. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Kunden von Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil, ihre aktuelle Rechnung genau zu prüfen.

41.000 Kunden haben die falsche Rechnung erhalten

Laut Stiftung Warentest haben Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil gemeldet, dass mindestens 41.000 Mobilfunkbetreiber falsche Rechnungen erhalten haben. In der Rechnung sind "Leistungen" aufgeführt, die der Kunde noch nie in Anspruch genommen hat. Erst als sich die Zeitschrift der Stiftung, Finanztest, anmeldete, erkannte der Mobilfunkbetreiber, dass die Rechnung zu hoch war.

Wie weiter berichtet, steckt die Firma Infin hinter der falschen Rechnung. Es wurde eine "Leistung" berechnet, die der Kunde letztendlich nicht kennt. Nach Einreichung einer Beschwerde bei Infin wurde festgestellt, dass das Unternehmen auf der Rechnung "falsch" erscheinen würde. Trotzdem wurde der Kunde aufgefordert, einen offensichtlich falschen Betrag an einen anderen Lieferanten zu zahlen, wie von T-Online gemeldet. Was genau in Rechnung gestellt werden sollte, kam nicht von der Rechnung.

Inzwischen haben die betroffenen Anbieter Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil geantwortet. Vodafone-Kunden erhalten Geldrückerstattungen, während Kunden von Klarmobil und Mobilcom Debitel nur Guthaben erhalten. Kunden sollten immer die neueste Rechnung sorgfältig lesen und auf etwaige Unstimmigkeiten prüfen.

Eine schlechte Rechnung ist kein Einzelfall

Die Zeitschrift Finanztest berichtet auch, dass falsche Rechnungen keine Einzelfälle sind. Nach der Veröffentlichung der großen Neuigkeiten zu Abofallen in der September-Ausgabe 2019 meldeten mehr als 1.300 Kunden ähnliche Meldungen. Auch hier liegt der Fokus auf dem Drittanbieter und dem Abrechnungsdienstleister, nicht auf dem Anbieter selbst. Namen wie Richberg Media, Pink Mobile, Brandii Media, Mocopay oder Texted.

Der Kunde soll durch Antippen des Banners in eine Falle geraten sein. Wer glaubt, dass sich ein solcher Unfall ereignet hat, sollte sich schriftlich an den Anbieter wenden, um nicht in Anspruch genommene Leistungen geltend zu machen. Illegale Abhebungen müssen zurückgefordert werden.

Um den gesamten Prozess zu vereinfachen, hat die Stiftung Warentest einen Musterbrief erstellt, den das betreffende Personal nur mit wenigen Details ergänzen muss. Spätere Beschwerden gegen Bundesnetzagenturen werden ebenfalls empfohlen. Die Polizei kann auch Betrug begehen.