Laut einer aktuellen Studie von JustWatch teilen nicht weniger als 15 % der Apple TV+-Nutzer ihr Passwort. Eine Ankündigung, die erfolgt, während Disney+, dessen Preise gerade erhöht wurden, diese Praxis weiterhin zulässt – vorerst. Zum Vergleich: Bei Netflix würde dieser Wert auf nur 13 % sinken. Und das aus gutem Grund: Die Nummer eins der Branche hat sich kürzlich dafür entschieden, Account-Sharing zu verbieten. Trotz allem ist diese Grenze noch nicht weltweit durchgesetzt worden.
Es gibt jedoch Gerüchte, dass bei Mickeys die gleiche Barriere untersucht wird. Dies könnte kurzfristig zu mehr Umsatz führen, indem die Möglichkeit der Nutzung desselben Kontos von einer zweiten IP-Adresse aus blockiert wird. Auf diese Weise versuchen die Plattformen, die Nutzung des Dienstes auf einen einzelnen Haushalt zu beschränken. Aber es gibt natürlich noch welche Alternativen mit denen die Hauptakteure im Streaming nicht immer umgehen können.
Das größte Defizit für Disney+
Dieselben Statistiken zufolge weist Disney+ auch die höchste Anzahl an „Betrügern“ auf, wobei jeder fünfte Benutzer Passwörter weitergibt. Zur Erinnerung: Der Preis für ein Basisabonnement liegt derzeit bei 8,99 Euro pro Monat.
Kürzlich hat Disney jedoch ein neues Paket mit Werbung vorgestellt. Die Abrechnung erfolgt wie bei Netflix mit nur 5,99 Euro pro Monat. Apple TV+ wiederum bietet noch keine Ankündigungen vor seinen Filmen und Serien an. Zudem ist der Preis auf nur 6,99 Euro pro Monat begrenzt. Ein Betrag, der seit 2019, dem Datum, an dem die beliebte Streaming-App in Frankreich ankam, um zwei Euro gestiegen ist.
© JustWatch
Die Weitergabe Ihrer Identifikationsdaten ist eine weit verbreitete Praxis
Das Teilen Ihres Passworts ist nicht nur auf Streaming-Plattformen sinnvoll. Die Praxis lässt sich auch bei anderen Diensten wie Amazon Prime beobachten, wo man ein Paket nicht nur kostenlos, sondern auch innerhalb eines Werktages erhalten kann.
Seien Sie jedoch vorsichtig: Durch Wiederholung können Dienstleister hart durchgreifen. Aber es scheint, dass zumindest in Frankreich noch keine Rechtsprechung vorliegt, die Wasser auf die Mühlen bringt.