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Wiederbelebung und Sanierung kranker Unternehmen nach dem neuen Gesetz 2013

Der folgende Artikel hilft Ihnen dabei: Wiederbelebung und Sanierung kranker Unternehmen nach dem neuen Gesetz 2013

Der Geltungsbereich dieses Kapitels ist nicht mehr auf Industrieunternehmen beschränkt, und die Ermittlung des Nettovermögens wäre für die Beurteilung, ob es sich bei einem Unternehmen um ein krankes Unternehmen handelt, nicht relevant.

Wiederbelebung und Sanierung kranker Unternehmen nach dem neuen Gesetz 2013

Der Berichterstattung über den Sick Industrial Companies Act, 1985 (SICA) ist nur auf Industrieunternehmen beschränkt, während das Gesetz von 2013 die Wiederbelebung und Sanierung aller Unternehmen unabhängig von ihrer Branche abdeckt.

Die Feststellung, ob ein Unternehmen krank ist, würde nicht mehr auf der Situation basieren, in der die kumulierten Verluste das Nettovermögen übersteigen. Vielmehr würde die Beurteilung danach erfolgen, ob das Unternehmen in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen. Mit anderen Worten: Der entscheidende Faktor eines kranken Unternehmens wurde nunmehr auf die gesicherten Gläubiger bzw. Banken und Finanzinstitute im Hinblick auf die Beurteilung eines Unternehmens als krankes Unternehmen verlagert.

Das Gesetz von 2013 erkennt nicht die Rolle aller Beteiligten bei der Wiederbelebung und Sanierung eines kranken Unternehmens an, und die Bestimmungen konzentrieren sich überwiegend auf gesicherte Gläubiger. Die Tatsache, dass die Gesetz von 2013 erkennt das Vorhandensein ungesicherter Gläubiger an und macht sich erst zum Zeitpunkt der Genehmigung des Sanierungs- und Sanierungsplans bemerkbar. In Übereinstimmung mit der Anforderung von Abschnitt 253 von 2013

Gemäß dem US-Gesetz wird ein Unternehmen auf Antrag der gesicherten Gläubiger eines Unternehmens, die 50 % oder mehr seiner ausstehenden Schulden ausmachen, unter den folgenden Umständen als zahlungsunfähig eingestuft:

  • Das Unternehmen hat es versäumt, die Schulden innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zustellung der Zahlungsaufforderung zu begleichen
  • Das Unternehmen hat es versäumt, die Schulden zur angemessenen Befriedigung der Gläubiger abzusichern oder aufzustocken

Um den Wiederbelebungs- und Rehabilitationsprozess zu beschleunigen, sieht das Gesetz von 2013 eine Frist von einem Jahr für die Fertigstellung des Rehabilitationsplans vor.

Überblick über den Prozess

1. Wenn das Schiedsgericht auf Antrag des gesicherten Gläubigers oder des Unternehmens selbst davon überzeugt ist, dass ein Unternehmen ein notleidendes Unternehmen geworden ist, muss es dem Unternehmen Zeit geben, seine ausstehenden Schulden zu begleichen, sofern das Schiedsgericht der Ansicht ist, dass dies der Fall ist Für das Unternehmen ist es praktisch, seine Schulden innerhalb einer angemessenen Frist zurückzuzahlen.

2. Sobald ein Unternehmen als krankes Unternehmen eingestuft wird, könnte gemäß Abschnitt 254 von 2013 ein Antrag beim Gericht gestellt werden

Gesetz zur Festlegung der Maßnahmen, die im Hinblick auf die Wiederbelebung und Sanierung des identifizierten kranken Unternehmens entweder von einem gesicherten Gläubiger dieses Unternehmens oder vom Unternehmen selbst ergriffen werden können. Dem so gestellten Antrag müssen geprüfte Jahresabschlüsse des Unternehmens für das unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr, ein Entwurf eines Plans zur Wiederbelebung und Sanierung des Unternehmens sowie weitere vorgeschriebene Dokumente beigefügt sein.

Nach Eingang des Antrags müsste das Gericht zum Zweck der Wiederbelebung und Rehabilitation spätestens um sieben Uhr einen Termin für die Anhörung festlegen und gemäß Abschnitt 256 des Gesetzes von 2013 einen Interimsverwalter ernennen, der eine Sitzung einberufen soll Gläubiger des Unternehmens gemäß den Bestimmungen von Abschnitt 257 des Gesetzes von 2013. Unter bestimmten Umständen kann das Gericht einen Interimsverwalter zum Unternehmensverwalter ernennen, der die vom Gericht angeordneten Aufgaben wahrnimmt.

3. Der so ernannte Verwalter wäre verpflichtet, einen Bericht zu erstellen, in dem die Maßnahmen zur Wiederbelebung und Rehabilitation der festgestellten kranken Industrie aufgeführt sind. Die gemäß Abschnitt 261 des Gesetzes von 2013 identifizierten Maßnahmen zur Wiederbelebung und Sanierung eines kranken Unternehmens sehen folgende Optionen vor:

— Finanzielle Sanierung

— Wechsel oder Übernahme der Geschäftsführung

— Der Zusammenschluss des erkrankten Unternehmens mit einem anderen Unternehmen oder der Zusammenschluss eines anderen Unternehmens mit dem erkrankten Unternehmen

4. Der so erstellte Plan muss von den gesicherten und ungesicherten Gläubigern genehmigt werden, die jeweils drei Viertel bzw. ein Viertel der Gesamtvertretung der ausstehenden Beträge repräsentieren, bevor er dem Gericht zur Genehmigung des Plans gemäß den Anforderungen des Abschnitts vorgelegt wird 262 des Gesetzes von 2013. Das Schiedsgericht wird nach Prüfung des Plans seine Genehmigung mit oder ohne Änderungen erteilen. Die so genehmigte Regelung wird dem erkrankten Unternehmen und dem Unternehmensverwalter sowie im Falle einer Fusion auch jedem anderen betroffenen Unternehmen mitgeteilt.

5. Die vom Schiedsgericht verhängte Sanktion gilt als schlüssiger Beweis dafür, dass alle Anforderungen des Plans in Bezug auf die Umstrukturierung oder Zusammenlegung oder jede andere darin festgelegte Maßnahme erfüllt wurden. Eine Kopie des genehmigten Plans wird vom erkrankten Unternehmen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt beim ROC eingereicht.

6. Wenn der Plan jedoch von den Gläubigern nicht genehmigt wird, muss der Unternehmensverwalter dem Gericht innerhalb von 15 Tagen einen Bericht vorlegen und das Gericht ordnet die Liquidation des zahlungsunfähigen Unternehmens an. Nach Erlass eines Beschlusses führt das Gericht das Verfahren zur Liquidation des kranken Unternehmens gemäß den Bestimmungen von Kapitel XX durch.

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